Verkehrsregeln, die oft vergessen werden

Wichtige Auffrischung für alle Führerscheinbesitzer (und solche, die es bald werden wollen)

Manche Verkehrsregeln hat man im Theorieunterricht vielleicht gelernt – aber im Alltag gehen sie schnell unter oder werden falsch angewendet. Dabei dienen gerade diese „vergessenen Regeln“ der Verkehrssicherheit und helfen, gefährliche Situationen zu vermeiden. Wir geben dir hier einen kompakten Überblick über wichtige Vorschriften, die laut ADAC und StVO immer wieder falsch gemacht oder übersehen werden.

1. Rechts vor links – auch auf Parkplätzen

Die bekannte Regel „rechts vor links“ gilt nicht nur auf Straßen, sondern laut § 8 Abs. 1 StVO auch auf öffentlichen Parkplätzen, wenn keine Verkehrszeichen oder Markierungen etwas anderes sagen.

Wichtig: Das gilt nur, wenn die Fahrwege auf dem Parkplatz wie richtige Straßen angelegt sind – also breit genug und klar als Durchfahrt erkennbar, zum Beispiel auf großen Parkplätzen, wie am Durlach Center, an größeren Supermärkten oder an Baumärkten. Nicht, wenn es sich nur um schmale Wege zwischen Parklücken handelt, die hauptsächlich zum Ein- und Ausparken gedacht sind.

2. Blinken beim Einfahren in einen Kreisverkehr – ja oder nein?

Beim Einfahren in den Kreisverkehr nicht blinken, beim Verlassen jedoch unbedingt den rechten Blinker setzen – das ist nach § 9a Abs. 1 StVO vorgeschrieben.

Fäddle dich ein und blinke dich heraus!

Der Blinker zeigt anderen, dass du den Kreisel verlässt. Das vermeidet gefährliche Missverständnisse.

3. Kindersicherung im Auto: Pflicht bis 12 Jahre oder 150 cm Körpergröße

Nach § 21 Abs. 1a StVO gilt: Kinder unter 12 Jahren oder unter 150 cm müssen in einem zugelassenen Kindersitz gesichert werden.

Viele glauben, es sei nur vom Alter abhängig – das ist falsch.

Der ADAC empfiehlt sogar, Kinder bis 150 cm immer im Kindersitz zu sichern – auch wenn sie älter sind.

4. Rettungsgasse bilden – ab Schrittgeschwindigkeit

Die Rettungsgasse muss nicht erst bei Stillstand, sondern sobald der Verkehr stockt, gebildet werden – das schreibt § 11 Abs. 2 StVO vor.

Links fährt an den linken Rand, alle anderen an den rechten.

Verstöße kosten ab 200 € aufwärts, plus Punkte und Fahrverbot.

5. Handyverbot gilt auch bei ausgeschaltetem Motor (wenn der Schlüssel steckt!)

Nach § 23 Abs. 1a StVO darfst du elektronische Geräte nur benutzen, wenn der Motor vollständig ausgeschaltet ist – dazu zählt nicht das automatische Start-Stopp-System.

Das Handy darf erst in die Hand genommen werden, wenn der Motor „offiziell“ aus ist – am besten also Zündschlüssel raus oder bei Startknopf: Knopf gedrückt, bis alles aus ist.

6. Halten in zweiter Reihe – keine „Ausnahme für kurz“

Wer kurz in der zweiten Reihe hält, „nur für zwei Minuten mit Warnblinker“, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 12 Abs. 3 StVO.

Es gibt keine Sonderregel für Lieferdienste oder schnelles Ein- und Aussteigen.

Nur bei taxiähnlichem Personenverkehr gibt es Ausnahmen, aber auch nur unter bestimmten Bedingungen.

7. Fahrstreifenwechsel auf Autobahnen: immer Schulterblick

Auch wenn viele meinen, bei modernen Assistenzsystemen sei das nicht mehr nötig: Der Schulterblick ist Pflicht, wenn du den Fahrstreifen wechselst – § 7 Abs. 5 StVO.

Kein Blinken, kein Schulterblick = gefährlich und bußgeldpflichtig.

8. Reißverschlussverfahren: Pflicht, nicht Höflichkeit

Wenn eine Spur endet, muss das Reißverschlussverfahren angewendet werden – also erst kurz vor dem Engpass einfädeln und nicht schon 500 m vorher.

Das ist in § 7 Abs. 4 StVO geregelt und sorgt für flüssigeren Verkehr.

Wer früh einfädelt, behindert den Verkehrsfluss – und wer spätes Einfädeln blockiert, gefährdet andere.

Fazit: Kleine Regeln, große Wirkung

Diese oft übersehenen Verkehrsregeln sind keine Details, sondern wichtige Bestandteile eines sicheren und rücksichtsvollen Straßenverkehrs. Egal ob Fahranfänger oder „alter Hase“ – eine regelmäßige Auffrischung hilft, sich selbst und andere besser zu schützen.

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