Führerschein Klasse L – Traktor

Die Führerscheinklasse L berechtigt zum Führen von land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, die jeweils eine durch Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von bis zu 40 km/h aufweisen, einschließlich Anhänger. Diese Klasse ist vor allem für Personen relevant, die in der Land- und Forstwirtschaft tätig sind und Fahrzeuge wie Traktoren und andere landwirtschaftliche Maschinen bedienen müssen. Der Führerschein der Klasse L ermöglicht es, die täglichen Aufgaben effizient und rechtlich abgesichert auf dem Feld oder im Wald auszuführen. Es handelt sich um eine spezialisierte Fahrerlaubnis, die auf die Bedürfnisse und Anforderungen der Agrar- und Forstwirtschaft zugeschnitten ist.

Kurzinfo

Zugmaschinen
  • für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
    Betriebsbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 40 km/h
  • mit Anhängern darf max. 25 km/h gefahren werden
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge
  • Betriebsbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 25 km/h
  • auch mit Anhänger

Ausbildung

Ausbildung: Theorie

Prüfung: Theorieprüfung

Anzahl Stunden

Übungsstunden: nach Bedarf

Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten

Allgemeiner Teil (alle Klassen)
12 Doppelstunden

+ 2 Doppelstunden

Voraussetzungen

Mindestalter: 16 Jahre

Biometrisches Passfoto

Sehtest

Erste-Hilfe-Kurs

Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung

Führerschein Klasse T

Die Führerscheinklasse T ist speziell für das Führen von land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen konzipiert, die auf öffentlichen Straßen bis zu einer Geschwindigkeit von 60 km/h bewegt werden können. Diese Klasse ist unerlässlich für Landwirte, Forstwirte und alle, die in verwandten Bereichen arbeiten und größere oder schnellere Traktoren und Arbeitsmaschinen als die in der Klasse L erlaubten nutzen müssen. Mit der Klasse T können auch Anhänger gefahren werden, was sie ideal für umfangreiche landwirtschaftliche Tätigkeiten macht, bei denen verschiedene Anbaugeräte und Materialien transportiert werden müssen. Die Erlaubnis, solche Fahrzeuge zu steuern, verbessert die Logistik und Effizienz in der Agrar- und Forstwirtschaft erheblich.

Kurzinfo

Zugmaschinen
  • für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
    betriebsbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 60 km/h
  • mit Anhängern darf max. 40 km/h gefahren werden
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge
  • Betriebsbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 40 km/h
  • auch mit Anhänger

Ausbildung

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung

Eingeschlossene Klassen: AM, L

Anzahl Stunden

Übungsstunden: nach Bedarf

Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten

Allgemeiner Teil (alle Klassen)
12 Doppelstunden

+ 6 Doppelstunden

Voraussetzungen

Mindestalter: 16 Jahre

Biometrisches Passfoto

Sehtest

Erste-Hilfe-Kurs

Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung

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