Führerschein Klasse L – Traktor
Die Führerscheinklasse L berechtigt zum Führen von land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, die jeweils eine durch Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von bis zu 40 km/h aufweisen, einschließlich Anhänger. Diese Klasse ist vor allem für Personen relevant, die in der Land- und Forstwirtschaft tätig sind und Fahrzeuge wie Traktoren und andere landwirtschaftliche Maschinen bedienen müssen. Der Führerschein der Klasse L ermöglicht es, die täglichen Aufgaben effizient und rechtlich abgesichert auf dem Feld oder im Wald auszuführen. Es handelt sich um eine spezialisierte Fahrerlaubnis, die auf die Bedürfnisse und Anforderungen der Agrar- und Forstwirtschaft zugeschnitten ist.
Kurzinfo
Zugmaschinen
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
Betriebsbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 40 km/h - mit Anhängern darf max. 25 km/h gefahren werden
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge
- Betriebsbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 25 km/h
- auch mit Anhänger
Ausbildung
Ausbildung: Theorie
Prüfung: Theorieprüfung
Anzahl Stunden
Übungsstunden: nach Bedarf
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
Allgemeiner Teil (alle Klassen)
12 Doppelstunden
+ 2 Doppelstunden
Voraussetzungen
Mindestalter: 16 Jahre
Biometrisches Passfoto
Sehtest
Erste-Hilfe-Kurs
Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
Führerschein Klasse T
Die Führerscheinklasse T ist speziell für das Führen von land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen konzipiert, die auf öffentlichen Straßen bis zu einer Geschwindigkeit von 60 km/h bewegt werden können. Diese Klasse ist unerlässlich für Landwirte, Forstwirte und alle, die in verwandten Bereichen arbeiten und größere oder schnellere Traktoren und Arbeitsmaschinen als die in der Klasse L erlaubten nutzen müssen. Mit der Klasse T können auch Anhänger gefahren werden, was sie ideal für umfangreiche landwirtschaftliche Tätigkeiten macht, bei denen verschiedene Anbaugeräte und Materialien transportiert werden müssen. Die Erlaubnis, solche Fahrzeuge zu steuern, verbessert die Logistik und Effizienz in der Agrar- und Forstwirtschaft erheblich.
Kurzinfo
Zugmaschinen
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
betriebsbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 60 km/h - mit Anhängern darf max. 40 km/h gefahren werden
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge
- Betriebsbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 40 km/h
- auch mit Anhänger
Ausbildung
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Anzahl Stunden
Übungsstunden: nach Bedarf
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
Allgemeiner Teil (alle Klassen)
12 Doppelstunden
+ 6 Doppelstunden
Voraussetzungen
Mindestalter: 16 Jahre
Biometrisches Passfoto
Sehtest
Erste-Hilfe-Kurs
Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung