Häufig gestellte Fragen und Antworten

Einige Fragen kommen immer wieder…

Vorbereitung auf den Führerschein

Eine Anmeldung bei uns ist bereits 5 bis 6 Monate vor dem Erreichen des erforderlichen Mindestalters möglich.

Für die Anmeldung empfehlen wir, persönlich bei uns vorbeizuschauen, wo du den offiziellen Antrag für den Führerschein erhältst. Mitbringen solltest du in jedem Fall einen: 

  • Personalausweis

Fahrschüler, die bei der Anmeldung noch nicht volljährig sind, benötigen die Einverständniserklärung ihrer Erziehungsberechtigten. Um die Anmeldung zügig abzuwickeln, ist es empfehlenswert, dass die Erziehungsberechtigten persönlich anwesend sind. Sollten sie nicht anwesend sein, muss die Einverständniserklärung nachträglich eingereicht werden.

Folgende Unterlagen sind für die Führerscheinbeantragung (Klasse B) notwendig:

  • Ein gültiger Personalausweis oder ein Reisepass
  • Ein biometrisches Passfoto (aktuell, ohne Kopfbedeckung, im Halbprofil, 34×45 mm)
  • Ein Sehtest, der maximal ein Jahre alt ist
  • Eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs, auch bekannt als Lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • Für das Begleitete Fahren ab 17 Jahren: eine Kopie des Führerscheins der Begleitperson(en)
  • Bei der Anmeldung für die Mofa-Prüfbescheinigung sind zwei Passfotos erforderlich

Weitere Voraussetzungen haben wir auf den Seiten der verschiedenenen Führerscheinklassen zusammengestellt.

Den Sehtest, der nicht älter als 12 Monate sein sollte, kannst Du bei jedem amtlich anerkannten Optiker oder Augenarzt durchführen lassen.

Normalerweise finden die Kurse an jedem Wochenende statt. 

Schau mal hier

Vorbereitung auf den Theoriekurs

Theorie-Unterricht Grundwissen für alle Klassen

  • Lektion 01: persönliche Voraussetzungen / Risikofaktor Mensch
  • Lektion 02: rechtliche Rahmenbedingungen
  • Lektion 03: §1StVO und Verkehrszeichen
  • Lektion 04: Straßenverkehrssysteme / Bahnübergänge
  • Lektion 05: Vorfahrt und Verkehrsregelungen
  • Lektion 06: Verkehrsregelungen
  • Lektion 07: Geschwindigkeit / Abstand / Umweltschutz
  • Lektion 08: Andere Verkehrsteilnehmer
  • Lektion 09: Verkehrsverhalten bei Fahrmanövern, Verkehrsbeobachtungen
  • Lektion 10: Ruhender Verkehr
  • Lektion 11: Verhalten in bes. Situationen, Folgen von Verstößen gegen Vorschriften
  • Lektion 12: Lebenslanges Lernen


Klassenspezifischer Stoff in der Klasse B + BE:

  • Lektion 13: Technische Bedingungen, Personen- und Güterbeförderung – umweltbewusster Umgang mit Kfz
  • Lektion 14: Fahren mit Solokraftfahrzeugen und Zügen
KlasseStunden
Klasse AM2 Doppelstunden
Klasse A4 Doppelstunden
Klasse A1 + A2je 4 Doppelstunden
Klasse B2 Doppelstunden
Klasse C16 Doppelstunden
Klasse C10 Doppelstunden
Klasse C10 Doppelstunden
Klasse CE4 Doppelstunden
Klasse D110 Doppelstunden
Klasse D18 Doppelstunden
Klasse L2 Doppelstunden
Klasse T6 Doppelstunden
  • Die Teilnahme an der Theorieprüfung ist möglich, sobald man sich maximal 3 Monate vor dem erreichen des notwendigen Mindestalters befindet.

Eine Wiederholung der Theorieprüfung ist gestattet, wobei zwischen den Prüfungsversuchen jeweils eine Frist von mindestens 14 Tagen liegen muss. Bei Nichtbestehen kann die Prüfung dementsprechend frühestens nach Ablauf dieser zweiwöchigen Wartezeit erneut abgelegt werden.

Bei den Führerscheinklassen B, A1 und A2 ist eine Höchstgrenze von 10 Fehlerpunkten zulässig, während für die Mofa-Prüfbescheinigung die Fehlerpunkte auf maximal 7 begrenzt sind.

Vorbereitung auf den Praxiskurs

Die praktische Prüfung darf frühestens einen Monat vor dem Erreichen des vorgeschriebenen Mindestalters absolviert werden.

Eine erneute Teilnahme an der praktischen Prüfung ist möglich, sobald 14 Tage seit dem letzten Prüfungsversuch vergangen sind. Bei wiederholtem Nichtbestehen ist der nächstmögliche Termin zur Wiederholung ebenfalls frühestens nach einer Wartezeit von 14 Tagen.

So viele wie nötig, so wenig wie möglich:

Der Gesetzgeber schreibt die besonderen Ausbildungsfahrten vor (sogenannte Sonderfahrten).

Wie viele “normale” Übungsstunden man jedoch benötigt, wird sich erst in der Ausbildung herausstellen. Sie werden mit Ihrem Fahrlehrer zusammen erkennen, was individuell für Sie erforderlich ist.

KlassenÜberlandAutobahnDunkelheit
A / A1 / A2 / B5 ÜF4 ÜF3 ÜF
A1 auf A2 / A2 auf A3 ÜF2 ÜF1 ÜF
B auf BE / B auf C1 / C1 auf C / C1 auf C1E3 ÜF1 ÜF1 ÜF
B auf C / C auf CE5 ÜF2 ÜF3 ÜF
C1 + C1E4 ÜF2 ÜF2 ÜF
C + CE8 ÜF3 ÜF3 ÜF

Vorbereitung auf die Zeit, nach bestandener Prüfung

Die Probezeit wird nach zwei Jahren beendet, vorausgesetzt, es gab in diesem Zeitraum keine Verkehrsverstöße.

Je nach schwere des Verstoßes. Bei Auffälligkeiten im Straßenverkehr wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Inhaber von Probeführerscheinen erforderlich. Zudem wird die Probezeit um zwei weitere Jahre ausgedehnt. Sollte die Teilnahme am Aufbauseminar unterbleiben, erfolgt der Entzug der Fahrerlaubnis.

Online Trainings-Programm

Auf dem Weg zur theoretischen und praktischen Führerscheinprüfung ist fleißiges Lernen und Üben unabdingbar – ohne Fleiß keinen Preis. An dieser Stelle geht es nun zum Lernen für die Theorie.

Bitte auf das Bild klicken, auf Onlinekurs und sich danach registrieren…

Und hier das Erklärvideo zu FahrenLernenMAX

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